Eine exakte Messung des Alkoholgehaltes, bei trüben oder nicht komplett vergorenen Weinen, ist nur über Destillation möglich. WICHTIG: Der Betrieb einer Destille mit dem Zweck der Alkohlherstellung, muß in Deutschland beim Zoll genehmigt werden! Schreiben Sie hierfür Ihr Anliegen (Betreff: Betrieb einer Kleindestille zur Herstellung von Alkohol als Probe zur betrieblich erforderlichen Untersuchen außerhalb des Steuerlagers) an das Hauptzollamt in Stuttgart. Schildern Sie in Ihrem Schreiben Ihr Vorhaben (Zur Bestimmung des Alkoholgehaltes im Wein/Most wird eine kleine Menge von ca. 10ml verdampft. Der so entstandene reine Alkohol (ca. 2-3ml) wird anschließend mittel eines Refrakometers auf seinen Alkoholgehalt untersucht. Die Probe wird nach der Untersuchung vernichtet.) In Österreich und der Schweiz sind Kleindestillen mit bis zu 2 bzw. 3 Liter Inhalt meldefrei.
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Für die Bestimmung des Alkohlgehaltes von Wein/Most benötigen Sie:
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Messvorgang:
Beispiel: 5 ml Wein ergeben 3,5 ml Destillat mit 8 vol-% Alkoholgehalt. Berechnung: 3,5 ml / 5 ml * 8 vol-% = 5,6 vol-%
* Kohlesäurehaltige Getränke, bitte vorher gut schütteln!
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Alle Angaben ohne Gewähr | ||